Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf Mietverträge von Hotelzimmern zur Beherbergung und für alle weiteren für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.

AGB (für Mietverträge von Hotelzimmern)

Folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Mietverträge von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc., sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

AGB (für Mietverträge von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen)